Nein zum E-ID-Gesetz

Wenn Sie Ihren Pass erneuern wollen, gehen Sie dann an den Bankschalter? Bestellen Sie ihn vielleicht bei Amazon? Nein. Sie gehen aufs Passbüro. Alles andere wäre absurd.

Dieses Szenario soll aber zu einem Teil Realität werden. Jedenfalls wenn es nach dem Willen einer Mehrheit von Bundesrat und Parlament geht. Am 7. März stimmen wir über das E-ID-Gesetz ab. Nach diesem Gesetz soll die elektronische ID von Privaten und nicht vom Staat abgegeben werden. Mit der E-ID kann man – im Gegensatz zum Pass – nicht Reisen. Aber sonst entspricht sie in weiten Teilen einem Ausweis wie einer Identitätskarte. Sie kommt dort zum Einsatz, wo es heute einen Ausweis braucht:  Zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Handyvertrag abzuschliessen oder einen Strafregisterauszug zu bestellen. Künftig soll man sich im Internet auch mit E-ID ausweisen können. Auch wenn man beispielsweise einen Betreibungsregisterauszug bestellt oder im Internet Wein kaufen will.

 

Die Herausgabe eines Ausweises ist eine urhoheitliche Aufgabe, ein klassischer «Service public». Warum sollte man dies gewinnorientierten privaten Firmen wie Banken, Versicherungen und Krankenkassen überlassen? Zumal die E-ID beispielsweise auch für heikle persönliche Dinge wie das elektronische Patientendossier zum Einsatz kommen soll. Und vielleicht dereinst auch für das elektronische Wählen und Abstimmen. Vertrauen und Datensicherheit sind daher zentral. Eine repräsentative Umfrage der Universität Zürich hat ergeben: 81 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner wollen die E-ID vom Staat und nur gerade 2 Prozent von einer privaten Firma beziehen. Mir geht es genauso. Nur ein Nein am 7. März schafft diese Möglichkeit.